ViveaHotel Bad Eisenkappel
AGBI. Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die mit der Vivea Bad Eisenkappel GmbH geschlossen werden.
2) Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
3) Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2) Fordert das Hotel eine Anzahlung oder den vollen Aufenthaltspreis im Voraus, gilt die Zimmerbuchung als aufschiebend bedingt. Leistet der Kunde die Anzahlung oder den Aufenthaltspreis nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, kommt der Vertrag nicht zustande. Im Übrigen sind Zimmerbuchungen aber verbindlich.
3) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
4) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf übliche Bedienung.
5) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
6) Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die von ihm gewünschte Nutzung und/oder die von ihm im Hotel geplante Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
7) Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
8) Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht gem. Punkt 5. oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung gem. Punkt 6., hat das Hotel das Recht, die Nutzung in der gewünschten Art zu untersagen oder die Veranstaltung abzusagen.
III. Leistung, Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
2) Der Kunde erwirbt nur Anspruch auf die Bereitstellung eines Zimmers der gebuchten Art, Lage und Ausstattungskategorie, nicht hingegen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
3) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
IV. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Verjährung
1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Ortstaxe in Höhe von € 2,20 pro Person / Nacht (wird vor Ort in Rechnung gestellt).
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar.
5) Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
6) Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Wird eine fällige Rechnung nicht sofort bezahlt, ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
7) Der Vertragspartner hat spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das offene Entgelt zu bezahlen.
8) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz p.a., bei Konsumenten 5 % p.a., zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist vorbehalten.
9) Eine Aufrechnung der Verbindlichkeiten des Kunden mit Forderungen gegen das Hotel ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Hotels und für Forderungen zulässig, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Hotel anerkannt worden sind.
10) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr, für Konsumenten gilt die gesetzliche Frist.
V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1) Bei Online-Buchungen bzw. Beherbergungsverträgen, welche im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen werden, schließen wir das Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss aus. Es gelten die mit der Rate verbundenen vereinbarten Stornierungsbedingungen.
2) Ein Rücktritt durch den Kunden ist nur zulässig, wenn folgende Stornokosten entrichtet werden:
Eine Stornierung bis 7 Tage vor Anreise ist kostenlos. Bei einer Stornierung innerhalb der 7 Tage erlauben wir uns folgende Stornierungsgebühren zu verrechnen:
- 6 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 25% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
- Am Anreisetag: 80% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
- Bei No-Show: 100% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
Wir behalten uns vor, als Sicherstellung 25% des Aufenthaltspreises auf Ihrer Kreditkarte zu reservieren (Betrag wird auf der Kreditkarte reserviert, jedoch noch nicht abgebucht).
3) Im Einzelfall vereinbarte, besondere Stornobedingungen gehen diesen Regelungen vor.
VI. Rücktritt des Hotels
1) Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
2) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VII. Haftung des Hotels
1) Ist der Kunde selbst Unternehmer, wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. der Hotelier haftet für eingebrachte Sachen der Gäste bis zum gesetzlich vorgesehenen Grenzbetrag von € 1.100,00, es sei denn, die Sachen wurden dem Hotel besonders zur Aufbewahrung übergeben oder der Schaden wurde vom Hotel, dem Personal oder anderen für das Hotel tätigen Leuten verursacht. Für eine besondere Aufbewahrung (z.B. im hoteleigenen Safe) hat sich der Gast an die Rezeption zu wenden.
4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Stand: Jänner 2024 / Änderungen vorbehalten